AGB

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1) Geltungsbereich: Aufträge werden von der Firma PERAC medien & werbeagentur GmbH ausschließlich zu nachstehenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Gegenleistung: Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassungen des Auftraggebers werden diesem berechnet. Zu nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Gleiches gilt für Wiederholungen von Probevideos, Probefilmen etc.. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Exposivs, Layout-Vorschläge, Briefings, gefilmte, aufgezeichnete oder fotografierte visuelle oder audiovisuelle Vorschläge, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet.

3) Die Zahlung (Nettopreis zuzügl. MwSt.) ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt. Wechsel werden nur noch besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Diese sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.

4) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H.v. 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5) Lieferung: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportversicherungen werden vom Auftragnehmer nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dieser kann Ersatz des Verzugsschadens jedoch nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistungen und Material) verlangen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlungen aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen auf der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Dieser nimmt die Abtretung hiermit an.
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Klichees, Manuskripten, Rohmaterialien, Filmen, Dias, Lichtbilder oder Datenträgern ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

6) Beanstandungen: Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware, sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht bei Druckerzeugnissen mit der Druckreiferklärung, bei anderen Produkten mit der Abnahmeerklärung, auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Wandlung verlangen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Weiterverarbeitung von vom Auftraggeber gestellter Erzeugnisse zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnen oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten)  durch den Auftraggeber unterliegen keiner Prüfungspflicht durch den Auftragnehmer.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

7) Aufbewahrung: Lithos, Vorlagen, Datenträger, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände, wie Halb- und Fertigerzeugnisse, werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Für Beschädigungen oder den Untergang der verwahrten Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
Periodische Arbeiten und Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

8) Logo: Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen oder sein Firmenzeichen auf Lieferungen aller Art anzubringen.

9) Urheberrecht: Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen etc. verbleibt vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung dem Auftragnehmer. Insbesondere bleibt der Auftragnehmer berechtigt, das erstellte Bildmaterial anderweitig zu verwenden. Hinsichtlich der Leistungen, die Gegenstand eines Urheberrechts sind, wird dem Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Wiederholungen oder sonstige Auswertungen des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Verwendet der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags Bildmaterial, daß vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, obliegt es dem Auftraggeber, die Einholung der erforderlichen Zustimmung der abgelichteten Personen einzuholen. Es obliegt dem Auftrageber nehmer nicht die Werbemaßnahme, das Werk etc. auf eine wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urbebererchtliche oder persönlichkeitsrechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das rechtliche Risiko einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter trägt alleine der Auftraggeber.

10) Anzuwendendes Recht: Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschießlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere gilt das Deutsche BGB und das Deutsche HGB. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen findet keine Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Deutschen HGB sind.